Laufzeit    ab 1876
Erschließungszustand    teilerschlossen
Kürzel    PS

Seit dem 1. Januar 1876 führen die Standesämter in Deutschland die Personenstandsregister, d. h. die Erfassung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle. Nach Ablauf der Schutzfristen, welche bei Geburten 110 Jahre, bei Eheschließungen 80 Jahre und bei Sterbefällen 30 Jahre betragen, werden die Register an das Stadtarchiv abgegeben und stehen zur Einsicht bzw. Auskunft bereit. Der Bestand umfasst die Personenstandsbücher von Zwickau und der ehemals eigenständigen Gemeinden, die nun zu Zwickau gehören.

Aus Bestandsschutz- und datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Auskunft aus den Registern nur auf schriftliche Anfrage möglich.

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