Brotsatzung von Adam Ries Zwickau, 2. März 1553

StadtA Zwickau V B², Nr. 4

Eine der wertvollsten Quellen des Stadtarchivs Zwickau stellt die Brotsatzung des Rechenmeisters Adam Ries dar. Geboren 1492 in Staffelstein lebte Ries 1509 mit seinem jüngeren Bruder Conrad, der hier die Lateinschule besuchte, in Zwickau. Über seine eigene Ausbildung ist uns nichts überliefert. Von 1518 bis 1522 eröffnete und leitete Ries in Erfurt eine Rechenschule. Hier entstanden seine ersten beiden Rechenbüchlein. Ab 1523 bis zu seinem Tod 1559 lebte Ries in Annaberg, wo er im Auftrag des Landesherrn als Rezessschreiber für die Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen der Bergbaugruben und deren Überprüfung verantwortlich war. Ungeachtet dessen war in Zwickau wie auch in anderen Städten sein Rat als erfahrener Rechenmeister gefragt, gab es doch vielfach Streit zwischen den Bürgern und den Bäckern wegen des Brotgewichtes. Stiegen die Kornpreise, steigen auch die Brotpreise. Das Gewicht der Brote dagegen sank. 1539 stellte Ries auf Wunsch des Zwickauer Rates seine erste Brottafel auf. Der Streit zwischen Rat und Bäckern eskalierte. Die Bäcker legten 1543 schließlich ihr Handwerk nieder und gefährdeten so die Versorgung der Bevölkerung. Erst ein kurfürstlicher Schied konnte den Zwist beilegen. Doch schon 1552 beschwerten sich die Bäcker erneut wegen der Brottafeln von Adam Ries. Zahlreiche Quellen, besonders die Ratsprotokolle und –rechnungen geben Auskunft darüber, dass Adam Ries zu dieser Zeit mehrfach in Zwickau tätig war. Im Ergebnis dessen trat im März 1553 seine neue, 28 Blatt umfassende, Brotsatzung in Kraft. In ihr wird in Tafeln genau festgelegt, zu welchen festen Preisen Mischungen und Mengen von Mehl für Brot und Semmeln zum Verkauf kommen sollten. Diese Satzung behielt bis Anfang des 19. Jahrhunderts ihre Gültigkeit und diente als Grundlage für die Zwickauer Brotordnungen.

Tabellarische Auflistung von Gewichts- und Größenmaßen für Brot
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