Stadt Zwickau erhält Förderung für die Bestandserhaltung von Archivgut

veröffentlicht am: 25.05.2023

Das Kulturamt informiert:

Seit 2021 laufen die Vorbereitungen für den Archivumzug im Jahr 2024. Den größten Arbeitsaufwand verursacht dabei die komplette Neuverpackung aller Bestände in archivgerechte und alterungsbeständige Kartonagen. Ziel ist dabei, das neue Domizil gleich von Anfang an mit standardgerechter Verpackung zu beziehen und gleichzeitig die Transportlogistik durch palettengerechte Kartonierung zu erleichtern. Sämtliche Kartons sollen später den Anforderungen an den Archivgutschutz entsprechen, insbesondere durch die Verwendung PH-neutraler Pappe. Da ein Großteil des Archivgutes teilweise noch in stark sauren Kartonagen aus den 1930er- und 1940er-Jahren oder gar unverpackt lagerte, bedeutet dies vor allem im Altbestand von 1273 bis 1945, im laufenden Archivbetrieb alte Kartonagen zu vernichten, jede Akte in die Hand zu nehmen und die Archivgutbehältnisse neu zu signieren. Dies trifft immerhin auf einen Bestand von mehreren Kilometern mit Tausenden von Akten zu. Beabsichtigt ist dabei auch, bisher nicht oder falsch registrierte Archivalien einfach zu verzeichnen (Aktentitel, Datierung) und in die Datenbank einzupflegen. Jedes Archivale erhält damit eine eindeutige und unverwechselbare Signatur, die einen genauen Überblick über den Gesamtbestand ermöglicht und für die Neueinlagerung im neuen Archivgebäude notwendig ist.

Ein „Nebeneffekt“ dieser Arbeiten ist die Feststellung von Altschäden, die vor allem durch frühere falsche Lagerung des Archivgutes (z. B. feuchte Räume in Kellern etc.) entstanden sind und deren Beseitigung sowohl für den Erhalt des Archivgutes als auch für dessen Benutzbarkeit wichtig ist. Aktuell trifft dies auf ca. sieben Meter Aktenmaterial zu, das durch eine Spezialrestaurierungsfirma händisch im Einzelblattverfahren gereinigt werden muss. Entsprechend kostenintensiv sind diese Arbeiten. 

Für den vorliegenden Aktenbestand belaufen sich die notwendigen Finanzmittel auf ca. 12.000 Euro. Umso erfreulicher ist es daher, dass das Stadtarchiv in den Genuss einer Förderung von rund 80 Prozent der Gesamtkosten kommt. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Seit 2022 hat der Freistaat Sachsen das Landesprogramm Bestandserhaltung Sächsische Archive (LPBE) aufgelegt. Die damit verbundene Koordinierungs- und Beratungsstelle beim Staatsarchiv Sachsen übernimmt dabei die Prüfung der von den sächsischen Archiven eingehenden Fördermittelanträge. Gefördert kann dabei alles werden, was der Bestandserhaltung dient (so z. B. Neuverpackung oder Reinigung), nicht jedoch die Digitalisierung. Bei den zu reinigenden Akten des Stadtarchives handelt es sich um verschiedene Inhalte, u.a. auch Mandate des 18. Jahrhunderts. 

Diese Akten werden noch in diesem Quartal ihren Weg nach Leipzig zum Zentrum für Bucherhaltung antreten und vom Schmutz der Jahrhunderte gereinigt voraussichtlich im Sommer wieder ihren angestammten Platz im Magazin des Stadtarchives einnehmen und damit auch künftigen Generationen zu stadtgeschichtlichen Forschungszwecken zur Verfügung stehen.

Beispiel für einen Schimmelbefall
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